Dieselskandal: Widerrufsjoker schützt vor Wertverlust und Fahrverbot

Halter von Diesel-Fahrzeugen erleben derzeit einen enormen Wertverlust. Ein Ausweg kann der Widerruf des Autokredits sein.

Zwischen Updates und drohenden Fahrverboten sind Fahrer von Diesel-Fahrzeugen schwer verunsichert. Und jeder, der seinen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, bekommt den Wertverlust zu spüren. Der Dieselskandal hinterlässt seine Spuren.

Vor etwa zwei Jahren flogen die Abgasmanipulationen bei VW auf. Inzwischen geht es nicht mehr nur um den Wolfsburger Autobauer. Auch die Modelle anderer Hersteller halten die zulässigen Grenzwerte beim Schadstoffausstoß nicht ein. Freiwillige und angeordnete Rückrufaktionen sind die Folge. Auch der sog. Diesel-Gipfel brachte keinen Durchbruch. Die teilnehmenden Autohersteller wollen lediglich Updates an Motoren der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 durchführen. Experten bezweifeln, dass dies ausreicht, um die Grenzwerte einzuhalten.

Für ältere Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen 4 und schlechter sind keine Maßnahmen geplant. Hier stellten die Hersteller nur Umweltprämien in Aussicht, wenn der alte Wagen verschrottet und dafür ein umweltschonenderes Auto gekauft wird. „Ob sich diese Prämien überhaupt rechnen, ist von Einzelfall zu Einzelfall ganz unterschiedlich. Und ein neues Auto kann sich trotz der Prämien nicht jeder leisten“, sagt Rechtsanwältin Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel.

In der Konsequenz heißt das alles, dass Fahrverbote für Diesel nicht vom Tisch sind und durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart sogar wahrscheinlicher geworden sind. Wertverlust und drohende Fahrverbote – für viele Dieselfahrer ist die Luft dünn geworden.

Neben möglichen Klagen auf Rückabwicklung oder Schadensersatz kann der Widerrufsjoker aber einen Ausweg aus dem Dilemma bieten. Autofinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können auch heute noch widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das ist häufig der Fall gewesen“, sagt Rechtsanwältin Zinke aus Erfahrung. Durch einen erfolgreichen Widerruf kann der Autokredit rückabgewickelt werden. Besonders interessant wird der Widerruf, wenn der Kredit bei einer Autobank abgeschlossen wurde, weil dann in der Regel ein verbundenes Geschäft zwischen der Kreditvergabe und dem Autokauf vorliegt. „Das hat zur Folge, dass durch einen erfolgreichen Kreditwiderruf auch gleich der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Käufer gibt den Wagen zurück und erhält seine bereits geleisteten Zahlungen wieder“, erklärt Rechtsanwältin Zinke.

In der Regel muss für die gefahrenen Kilometer ein Nutzungswertersatz gezahlt werden. Doch auch dann lohnt sich der Widerruf in vielen Fällen noch. Bei Autofinanzierungen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, kann die Bank allerdings ggf. noch nicht einmal diesen Wertersatz verlangen. „Abgesehen von den zumeist niedrigen Zinsen bei Autokrediten, hat der Fahrer das Auto dann über Monate quasi gratis genutzt“, so Rechtsanwältin Zinke.