Probleme mit Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken

Wege aus der Schuldenfalle Fremdwährungsdarlehen können für den Verbraucher zum Problem werden. Steigt der Wechselkurs der Währung, in der der Kredit aufgenommen wurde, im Vergleich zum Euro, erhöhen sich die Schulden des Kreditnehmers. Das mussten viele Verbraucher und Kapitalanleger mit Darlehen in Schweizer Franken zu Beginn des Jahres schmerzlich erfahren.

Wege aus der Schuldenfalle

Fremdwährungsdarlehen können für den Verbraucher zum Problem werden. Steigt der Wechselkurs der Währung, in der der Kredit aufgenommen wurde, im Vergleich zum Euro, erhöhen sich die Schulden des Kreditnehmers. Das mussten viele Verbraucher und Kapitalanleger mit Darlehen in Schweizer Franken zu Beginn des Jahres schmerzlich erfahren.

Die Schweizer Notenbank hob am 15. Januar 2015 die Wechselkursbindung zwischen Schweizer Franken und Euro auf. In der Folge setzte die Schweizer Währung zu einem Höhenflug an. Das sorgte nicht nur für Aufregung an den Börsen, sondern traf auch Verbraucher und Kleinanleger mit Fremdwährungsdarlehen. „Denn durch die Aufwertung des Schweizer Franken sind die Darlehensschulden praktisch über Nacht gestiegen", erklärt Rechtsanwältin Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel.

Von dieser Entwicklung sind etliche Verbraucher betroffen. Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, lässt sich kaum einschätzen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 26. Januar, dass der Schaden für die Verbraucher sich auf bis zu einer Milliarde Euro belaufen könnte. Betroffen sind in erster Linie Kreditnehmer, die ein Darlehen in Schweizer Franken zur Immobilienfinanzierung nutzen wollten. Denn Darlehen in Schweizer Franken waren einige Jahre sehr beliebt, da sie günstiger waren als Euro-Darlehen. „Da sah der Wechselkurs aber noch ganz anders aus. Die Verhältnisse haben sich inzwischen umgekehrt. Aus den vermeintlichen Währungsgewinnen sind Währungsverluste geworden", sagt Rechtsanwältin Zinke. Mit der Konsequenz, dass einige Immobilienfinanzierungen durch die gestiegene Darlehensschuld ins Wanken geraten sind.

Allerdings gibt es für die Kreditnehmer durchaus noch Auswege aus der Schuldenfalle. „Die Darlehensnehmer hätten über die Risiken der Fremdwährungsdarlehen auf Grund von Wechselkursschwankungen umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden und die kreditgebende Bank muss den Schaden tragen", so Rechtsanwältin Zinke.

Eine weitere Möglichkeit ist der Widerruf des Kreditvertrags. Der ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Ohne diese Aufklärung wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Vertrag kann auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Allgemein wird in diesen Fällen vom Widerrufs-Joker gesprochen.

Von der Aufwertung des Schweizer Franken sind nicht nur private Kreditnehmer, sondern auch einige Kapitalanleger, die sich z.B. an geschlossenen Fonds, die ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben, betroffen. Auch die Fondsgesellschaften können durch die Wechselkursverluste in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Vor einigen Tagen musste für die Gesellschaft des LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln Insolvenz angemeldet werden. Ein Grund für den Insolvenzantrag war ein Darlehen in Schweizer Franken. „Auch die Anleger haben die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage, z.B. Wechselkursverluste, aufgeklärt wurden", erklärt Rechtsanwältin Zinke.