Widerruf von Lebensversicherungen

Widerruf von Lebensversicherungen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes sind viele Lebensversicherungen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgeschlossen worden. Nicht zulässige Formulierungen führen dazu, dass Lebensversicherer einen Widerspruch akzeptieren und den Vertrag rückabwickeln müssen. Für den Lebensversicherungskunden bedeutet dies:

  • Das Ende des Vertragsverhältnisses
  • Die Rückzahlung aller Prämien
  • Die Rückzahlung geleisteter Rückkaufswerte
  • Die Entschädigung für entgangenen Nutzen des investierten Geldes
     

Lebensversicherungen werden als Altersvorsorge und Kapitalanlage immer unsicherer. Weitere Leitzins-Senkungen sind zu befürchten und die Versicherer kommen an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit.  Vor diesem Hintergrund scheint ein Widerspruch / Widerruf mit dem „Widerrufsjoker“ die Basis für eine sinnvollere Kapitalanlage liefern zu können.

Rechtsanwältin Michaela Zinke ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie steht Mandanten bei einem Widerruf /Widerspruch kompetent und engagiert zur Seite. Angefangen bei der kostenlosen Überprüfung der Vertragsabwicklung bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsdurchsetzung.