Aktuelles

Wertermittlungsgebühren und Schätzkosten für Immobilien sind unzulässig

Viele Banken und Bausparkassen, die Immobilien finanzieren, lassen sich die Kosten der notwendigen Schätzung des Objektwerts vom Kunden extra bezahlen. Schätz- und /oder Wertermittlungskosten sind keine Bearbeitungsentgelte; sie sind jedoch nach Ansicht mehrerer Gerichte ebenfalls rechtswidrig.

Die Beträge, die oftmals im Vertrag selbst aufgeführt sind, werden als "Schätzkosten", "Wertermittlungsgebühr" oder "Kosten für die Objektbesichtigung" bezeichnet und können mehrere Hundert Euro betragen.

BGH Urteil: Kreditbearbeitungsgebühren können bis 2004 zurückgefordert werden

Verjährung droht zum Jahresende 2014 Am 28. Oktober 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für die Rückforderung von unwirksam vereinbarten Kreditbearbeitungsgebühren in Verbraucherdarlehensverträgen die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist erst am 31.12.2011 zu laufen begann.

Verjährung droht zum Jahresende 2014

Am 28. Oktober 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für die Rückforderung von unwirksam vereinbarten Kreditbearbeitungsgebühren in Verbraucherdarlehensverträgen die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist erst am 31.12.2011 zu laufen begann.

Sparen durch Widerruf des Immobilienkredits

Viele Darlehensnehmer möchten ihre Immobilie verkaufen oder ihren alten Baukredit mit hohen Zinsen umschulden, um diesen mit niedrigeren Zinsen bei der gleichen oder einer anderen Bank fortzusetzen. Banken verlangen hierzu eine teure Vorfälligkeitsentschädigung oder ein Aufhebungsentgelt, wenn die Zinsbindung des Baukredits erst in einigen Jahren abläuft. Das Gleiche gilt für eine Nichtabnahmeentschädigung, wenn ein Forward-Darlehen zu ungünstigen Konditionen vereinbart worden ist. Eine Ablösung oder eine Änderung des Vertrages wäre daher meist unrentabel.

Das Problem
Viele Darlehensnehmer möchten ihre Immobilie verkaufen oder ihren alten Baukredit mit hohen Zinsen umschulden, um diesen mit niedrigeren Zinsen bei der gleichen oder einer anderen Bank fortzusetzen.

BHW, LBS und Wüstenrot - Bausparverträge

<h2>Unwirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen, bei denen die Bausparsumme nicht voll eingezahlt ist</h2> <p>Seit Ende 2014 kündigen vor allem die Bausparkassen BHW, LBS und Wüstenrot zunehmend Bausparverträge, die in den 90iger Jahren abgeschlossen wurden. In den meisten Fällen ist diese Kündigung aus unserer Sicht unzulässig.</p>

Unwirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen, bei denen die Bausparsumme nicht voll eingezahlt ist

Seit Ende 2014 kündigen vor allem die Bausparkassen BHW, LBS und Wüstenrot zunehmend Bausparverträge, die in den 90iger Jahren abgeschlossen wurden. In den meisten Fällen ist diese Kündigung aus unserer Sicht unzulässig.

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